Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass eine Therapie für PatientInnen der privaten Krankenkassen, Beihilfe- oder Heilfürsorgeberechtigte sowie SoldatInnen der Bundeswehr und BundespolizistInnen in der Regel problemlos übernommen werden können.
Meine Praxis verfügt darüber hinaus nicht über die Genehmigung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Da ich approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und in das Arztregister eingetragen bin, können sich jedoch ggf. auch PatientInnen der gesetzlichen Krankenkassen über ein Kostenerstattungsverfahren in meiner Praxis behandeln lassen.
Selbstverständlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten Ihrer Therapie selbst zu tragen. Dies kann zum Beispiel wichtig sein, wenn Sie kurz vor einer Verbeamtung stehen oder in der Zukunft z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung o.ä. abschließen wollen.
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