Kosten

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass eine Therapie für PatientInnen der privaten Krankenkassen, Beihilfe- oder Heilfürsorgeberechtigte sowie SoldatInnen der Bundeswehr und BundespolizistInnen in der Regel problemlos übernommen werden können.

Meine Praxis verfügt darüber hinaus nicht über die Genehmigung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Da ich approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und in das Arztregister eingetragen bin, können sich jedoch ggf. auch PatientInnen der gesetzlichen Krankenkassen über ein Kostenerstattungsverfahren in meiner Praxis behandeln lassen.

Selbstverständlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten Ihrer Therapie selbst zu tragen. Dies kann zum Beispiel wichtig sein, wenn Sie kurz vor einer Verbeamtung stehen oder in der Zukunft z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung o.ä. abschließen wollen.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die nachfolgenden Seiten.

Privat Versicherte und Beihilfe- oder Heilfürsorgeberechtigte

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel...
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SoldatInnen der Bundeswehr

Als SoldatIn der Bundeswehr haben Sie durch eine Vereinbarung des Verteidigungsministeriums
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BundespolizistInnen

Als PolizistIn der Bundespolizei haben Sie durch eine Vereinbarung
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Selbstzahler

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Behandlungskosten selbst zu tragen
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Gesetzlich Versicherte

Als gesetzlich Versicherte/r haben Sie durch das sogenannte Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit...
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PRIVAT VERSICHERTE / BEIHILFEBERECHTIGTE

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten für die Verhaltenstherapie. Da die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt ist, schauen Sie bitte in Ihrem Vertrag nach, in welchem Umfang sie bzgl. psychotherapeutischer Leistungen versichert sind.

Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte können i.d.R. die Kosten der ersten fünf Kennenlernsitzungen (probatorische Sitzungen) bei der Beihilfe-/Heilfürsorgestelle geltend machen sowie für 10 weitere Therapiesitzungen. Darüber hinaus muss ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie bei der Beihilfefestsetzungsstelle gestellt und bewilligt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) i.d.R. mit dem 2,8fachen Satz ab. Im Einzelfall kann es zu abweichenden Steigerungsfaktoren kommen.

SOLDAT:INNEN DER BUNDESWEHR

Als SoldatIn der Bundeswehr haben Sie durch eine Vereinbarung des Verteidigungsministeriums mit der Bundespsychotherapeutenkammer die Möglichkeit, sich unkompliziert in privatärztlichen Praxen behandeln zu lassen.

Durch das Ausstellen eines Behandlungsausweises durch Ihren/r Truppenarzt/-ärztin, können Sie zunächst probatorische Sitzungen (Kennenlernsitzungen) und nachfolgend 24 Stunden Verhaltenstherapie in Anspruch nehmen. Die Kostenerstattung einer ggf. darüber hinaus benötigte Behandlung muss dann durch einen Therapieantrag einschließlich eines wehrpsychiatrischen Gutachtens genehmigt werden.

Die Bundeswehr hat hier eine ausführliche Zusammenstellung des Ablaufs und der Möglichkeiten einer Unterstützung bei psychischen Problemlagen veröffentlich, auf welcher Sie sich noch näher informieren können.

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) i.d.R. mit dem 2,3fachen Steigerungssatzen zzgl. einer Sonderzulage von 17,50€ ab. Im Einzelfall kann es zu abweichenden Steigerungsfaktoren kommen.

BUNDESPOLIZIST:INNEN

Als PolizistIn der Bundespolizei haben Sie durch eine Vereinbarung des Innenministeriums mit der Bundespsychotherapeutenkammer die Möglichkeit, sich unkompliziert in privatärztlichen Praxen behandeln zu lassen.

Nach einer ersten Sitzung, der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde, und nachfolgenden probatorischen Sitzungen, kann ein Antrag auf eine Psychotherapie bei der Heilfürsorgestelle der Bundespolizei gestellt werden. (https://www.bptk.de/vereinbarung-zur-behandlung-von-bundespolizisten/)

SELBSTZAHLER

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Behandlungskosten selbst zu tragen, ist es wichtig sich zuvor über die anfallenden Kosten zu informieren.

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) i.d.R. mit dem 2,8fachen Satz ab. Im Einzelfall kann es zu abweichenden Steigerungsfaktoren kommen

Die Kosten für die Behandlung können Sie als außergewöhnliche Belastung in ihrer Einkommenssteuererklärung ansetzen.

Leistung GOP-Ziffer Steigerungsfaktor Betrag Anzahl
Psychotherapeutische
Sitzung (50 Min.)
870 2,8 122,40 € Nach Bedarf
Psychotherapeutische Sitzung
am Samstag, Sonn- oder
Feiertag, oder nach 20 Uhr
870 3,5 153,00 € Nach Bedarf
Erhebung der biographischen Anamnese 860 2,3 123,34 € Einmalig zu Beginn
Fragebogen-Diagnostik 857 1,8 12,17 € 1x pro Test, Anzahl nach Bedarf
Therapieantrag Erstbericht / ausführlicher Verlängerungsbericht mit Einordnung in ein Krankheitsmodell, differenzialdiagnostischer Beurteilung, Prognose 85 2,3 67,03 € 1x je Arbeitsstunde
Therapieantrag (sonstige Anträge) 808 2,3 53,62 € Nach Bedarf

 

GESETZLICH VERSICHERTE

Als gesetzlich versicherte/r PatientIn haben Sie durch das sogenannte Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit, sich in meiner Praxis behandeln zu lassen. Dieses Verfahren beruht auf einer Ausnahmeregelung und ermöglicht es, die oft unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei Vertrags-PsychotherapeutInnen (Kassensitz) zu umgehen.

Für die Beantragung benötigt es mehrere Schritte, zu denen Sie nähere Informationen hier bzw. in diesem Informationsblatt zum Kostenerstattungsverfahren finden. Außerdem kann ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch dazu beraten und mit Vordrucken und Tipps unterstützen.